Vertrag zur IT-Wartung mit Abonnement
Update 11.04.2024

1. Vertragsgegenstand


Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen die Modalitäten und Bedingungen festlegen, unter denen die Firma David Shaw Informatique Sàrl (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) IT-Wartungsdienste im Abonnement für den Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) erbringt.

2. Erbrachte Leistungen


Im Rahmen des Abonnements verpflichtet sich der Dienstleister, die folgenden Leistungen zu erbringen:

  • Technischer Support und IT-Wartung.
  • Präventive und korrigierende Wartung von IT-Systemen.
  • Installation und Konfiguration von Software und Hardware.
  • Absicherung der IT-Systeme.
  • Regelmäßige Überwachung der Leistung und Sicherheit der Systeme.

Die spezifischen Dienstleistungen und die Häufigkeit der Eingriffe werden in einem vom Kunden genehmigten Angebot oder einer Bestellung festgelegt.

3. Bedingungen für den Einsatz


3.1. Einsatzzeiten

Die Einsätze finden zu folgenden Zeiten statt:

  • Montag bis Freitag, von 08:00 bis 18:00 Uhr.
  • Einsätze außerhalb dieser Zeiten: auf Anfrage und gegen Aufpreis (siehe Abschnitt Preisgestaltung).
3.2. Reaktionszeit

Der Dienstleister verpflichtet sich, innerhalb von 6 Arbeitsstunden nach Eingang der Anfrage bei Abonnementkunden einzugreifen.

3.3. Zugang zur Ausrüstung

Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister uneingeschränkten Zugang zu den für den Einsatz erforderlichen Geräten und Räumlichkeiten zu gewähren. Jegliche Zugangsbeschränkung, die zu Verzögerungen führen könnte, kann dem Dienstleister nicht angelastet werden.

3.4. Verantwortlichkeiten des Kunden
  • Der Kunde muss sicherstellen, dass seine Daten vor jedem Einsatz gesichert sind.
  • Der Kunde muss genaue Informationen über die aufgetretenen Probleme bereitstellen.
  • Der Kunde muss die vom Dienstleister gegebenen Empfehlungen befolgen.
3.5. Verantwortlichkeiten des Dienstleisters
  • Der Dienstleister verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der Kundendaten zu wahren.
  • Der Dienstleister wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Qualität der erbrachten Leistungen zu gewährleisten.
  • Bei technischen Schwierigkeiten oder unvorhergesehenen Hindernissen wird der Dienstleister den Kunden so schnell wie möglich informieren.
3.6. Terminabsage

Bei Stornierung des Termins durch den Kunden innerhalb von 24 Stunden vor dem Einsatz wird eine Gebühr von 75 CHF erhoben.

4. Preisgestaltung


Die Preise für die oben angebotenen Dienstleistungen basieren auf einem Stundensatz von 150 CHF pro Stunde, zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen.

Die Reisekosten betragen 50 CHF pro Stunde, zuzüglich Mehrwertsteuer, innerhalb des Kantons Genf.

5. Rechnungsstellung und Zahlung


  • Die Abonnements werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
  • Zusätzliche Einsätze werden am Ende jedes Monats in Rechnung gestellt.
  • Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
  • Bei Zahlungsverzug können gemäß geltendem Recht Strafgebühren erhoben werden.

6. Garantie und Einschränkungen


Der Dienstleister garantiert die Qualität seiner Einsätze, haftet jedoch nicht für indirekte Schäden, Datenverluste oder nachfolgende Störungen, die nicht mit seinem Einsatz zusammenhängen.

7. Dauer und Kündigung


Der Abonnementvertrag wird für eine Dauer von 12 Monaten abgeschlossen und verlängert sich automatisch. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.

8. Vertraulichkeit


Der Dienstleister verpflichtet sich, keine vertraulichen Informationen des Kunden preiszugeben, auf die er während seiner Einsätze zugreift, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.

9. Höhere Gewalt


Der Dienstleister kann nicht haftbar gemacht werden, wenn er aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (höhere Gewalt), seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann oder sich deren Erfüllung verzögert.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Diese Einsatzbedingungen unterliegen dem Schweizer Recht. Im Falle eines Streits verpflichten sich die Parteien, eine einvernehmliche Lösung zu suchen, bevor sie das zuständige Gericht anrufen.